Evidenzstufen | wwgl

Evidenzstufen

Hier werden die Evidenzstufen erläutert.

In Stufe 3 „Effektivität nachgewiesen“

werden nur die Programme eingeordnet, deren Evaluationsstudien den höchsten Standards einer Wirksamkeitsmessung entsprechen und dementsprechend eine hinreichende bis sehr starke Beweiskraft haben.
Die vorliegenden Studien haben eine Zuweisung der Teilnehmer in die Kontroll- oder Interventionsbedingung nach dem Zufallsprinzip vorgenommen, oder es handelt es sich um gut kontrollierte „Quasi-Experimente“. Eine ausreichend große Anzahl an Interventions- und Vergleichsgruppen und Teilnehmern wurde gewählt. Eine „follow-up“ – Messung mit positiven Ergebnissen wurde mindestens 6 Monate nach dem Ende der Maßnahme durchgeführt.

In Stufe 2 „Effektivität wahrscheinlich“

wird ein Programm eingeordnet, dessen Evaluationsstudie(n) positive Ergebnisse gezeigt haben und die so angelegt sind, dass sie mehr als bloße Hinweise auf die Wirksamkeit geben.
Eine in diesem Sinne „vorläufige“ oder „schwache“ Beweiskraft haben Studien, die mit Kontrollgruppen arbeiten (dies können auch vor der Untersuchung bekannte Vergleichswerte im Sinne einer „Benchmark-Studie“ sein). Im besseren Fall ist die Zuweisung der Teilnehmer in die Kontroll- und die Interventionsgruppe(n) nach dem Zufallsprinzip durchgeführt worden (ein „Zufalls-Experiment“, bzw. ein „Randomized Controlled Trial“, kurz RCT), um zu verhindern, dass die Interventionsgruppe deshalb ausgewählt wurde, weil sie z.B. eine höhere Bereitschaft für die Mitarbeit hatte. Eine genaue Messung der Unterschiede und eine kontrollierte Verteilung der Teilnehmer auf die Vergleichs- oder Interventionsgruppe(n) (ein sogenanntes „Quasi-Experiment“) führt ebenfalls zu dieser Einstufung. Was die Studien in dieser zweiten Stufe nicht haben, ist eine Messung, ob die Effekte auch nach Abschluss der Maßnahme anhalten („follow-up“). Auch eine Kontrollgruppen-Untersuchung mit sehr wenigen Teilnehmern, die wenig Aufschluss über die Verallgemeinerbarkeit gibt, wird hier eingeordnet.

In Stufe 1: „Effektivität theoretisch gut begründet“

wird ein Programm eingeordnet, dessen Konzept bestimmte Kriterien erfüllt, dessen Evaluationsstudie(n) aber noch keine Beweiskraft über die Wirksamkeit haben.
Es handelt sich z.B. um Prozessevaluationen, die allein die Qualität der Umsetzung betrachten oder um Ergebnismessungen ohne die Untersuchung von vergleichbaren Personen, die an der Maßnahme nicht teilnehmen. Ohne solche Vergleichs- oder Kontrollgruppen bleibt aber unklar, ob die Veränderungen nicht auch ohne die Maßnahme eingetreten wären.