Die Anforderungen an Schulen, ihrem Bildungs- UND Erziehungsauftrag nachzukommen, steigen stetig. Sie sind je nach Vorgabe der landesgesetzlichen Regelungen in unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden dazu aufgefordert, Präventionsmaßnahmen in verschiedenen Themenfeldern umzusetzen, die alle letztlich ein gemeinsames Ziel haben: Sie sollen die Schule zu einem sicheren Ort machen, in dem Kinder und Jugendliche zu gefestigten Persönlichkeiten heranreifen können. Problematischen Entwicklungsverläufen, die zu Devianz und Gewalt führen können, soll früh etwas entgegengesetzt werden – spezifisch bezogen auf nahezu alle Risikofaktoren. So werden beispielsweise Themen wie (sexualisierte) Gewalt-, Sucht-, Mobbing-, Extremismus-, Krisenprävention ebenso wir Gesundheitsförderung, Konsumprävention und Bildung für nachhaltige Entwicklung in die (Mit-)Verantwortung von Bildungseinrichtungen gelegt.
Wenig berücksichtigt wird bei diesen berechtigten Forderungen die Frage, wie Schule die so formulierten Ziele bei dem hinlänglich bekannt und beklagten Ressourcenmangel erreichen soll und wie Schulleitungen und Pädagogen überzeugt und unterstützt werden können, entwicklungsförderliche Prävention als ganzheitlichen Prozess der Schulentwicklung zu verstehen.
Die im Auftrag des DFK erarbeitete Handreichung zu Zielen und Qualitätskriterien schulischer Präventions- und Entwicklungsförderungskonzepte liegt nun in einer neuen, mit Vertreterinnen und Vertretern der schulpädagogischen Praxis überarbeiteten Auflage (2025) vor, die um „Infos-to-go“, komprimiertes Wissen im Karteikartenformat, ergänzt wurde.