Beantragung von Fördermitteln nach dem Präventionsgesetz. Nicht nur für Gesundheitsförderung.

Antragsschulung
Seit 2016 ist das “Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention” (PrävG) 2016 in Kraft. Darin ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen qualitativ hochwertige präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen finanzieren. Die Unterstützung beschränkt sich dabei keineswegs auf gesundheitsfördernde Maßnahmen: Kommunen, Schulen und Kitas können nach dem Präventionsgesetz (PävG) Leistungen auch zu universellen, entwicklungsorientierten Präventionsmaßnahmen in sog. „Lebenswelten“ beantragen. Diese Möglichkeit ist bislang wenig bekannt und wird noch seltener genutzt.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen stellt im „Leitfaden Prävention“ die notwendigen Kriterien für eine erfolgreiche Antragstellung vor. Der Arbeitsalltag in Kommune, Schule oder Kita lässt eine intensive Arbeit mit dem umfangreichen Leitfaden nur selten zu. Daher freuen wir uns Ihnen Unterstützung für eine Antragschulung anbeiten zu können.
Der “Leitfaden Prävention” wurde im Auftrag der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention durch die FINDER Akademie entwickelt. Das Projekt wurde finanziert durch das Bundesministerium der Justiz.
Die FINDER Akademie unterstützt Verantwortungsträger:innen in Kindertagesstätten, Schulen und Kommunen in allen Phasen des Entwicklungsprozesses.