Leitfaden Prävention | wwgl

Antragsschulung

Beantragung von Fördermitteln nach dem Präventionsgesetz. Nicht nur für Gesundheitsförderung.

Seit 2016 ist das  “Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention” (PrävG) 2016 in Kraft. Darin ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen qualitativ hochwertige präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen finanzieren. Die Unterstützung beschränkt sich dabei keineswegs auf gesundheitsfördernde Maßnahmen: Kommunen, Schulen und Kitas können nach dem Präventionsgesetz (PävG) Leistungen auch zu universellen, entwicklungsorientierten Präventionsmaßnahmen in sog. „Lebenswelten“ beantragen. Diese Möglichkeit ist bislang wenig bekannt und wird noch seltener genutzt. 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen stellt im „Leitfaden Prävention“ die notwendigen Kriterien für eine erfolgreiche Antragstellung vor. Der Arbeitsalltag in Kommune, Schule oder Kita lässt eine intensive Arbeit mit dem umfangreichen Leitfaden nur selten zu. Daher freuen wir uns Ihnen Unterstützung für eine Antragschulung anbeiten zu können.

Zur Website

Hier finden Sie umfassende Hilfetools und weitere Informationen.

Der “Leitfaden Prävention” wurde im Auftrag der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention durch die FINDER Akademie entwickelt. Das Projekt wurde finanziert durch das Bundesministerium der Justiz. 

Das Potenzial des „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) bleibt ungenutzt, wenn nicht flächendeckend effektive Präventionsprogramme und Rahmenkonzepte umgesetzt werden.

Die FINDER Akademie unterstützt Verantwortungsträger:innen in Kindertagesstätten, Schulen und Kommunen in allen Phasen des Entwicklungsprozesses. 

Noch nicht das Richtige?

Das DFK fördert viele weitere Angebote.